Denkmal und sanierter Bestand

Altbau mit Charakter. Mit einem klaren Plan.

Sanierte Baudenkmäler, Sanierungsobjekte und Bestandsimmobilien in gewachsenen Lagen. Unser Portfolio umfasst acht Denkmal- oder Sanierungsprojekte und sieben Bestandsprojekte – mit unterschiedlichen steuerlichen Voraussetzungen.

Denkmal, Sanierungsgebiet oder Bestand?

Baudenkmäler werden wegen ihrer geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung geschützt. Sanierungsgebiete folgen eigenen Voraussetzungen. Ein sanierter Bestandsbau ist dadurch noch kein Baudenkmal.

In der Übersicht bleiben die Gruppen getrennt: Acht Projekte gehören zum Denkmal- beziehungsweise Sanierungsbereich, sieben zum sanierten Bestand. Förderfähigkeit und steuerliche Behandlung prüfen wir für das konkrete Objekt.

So funktioniert die Denkmal-AfA

Bei erfüllten Voraussetzungen können begünstigte Maßnahmen im Jahr ihres Abschlusses und den folgenden sieben Jahren mit bis zu 9 % pro Jahr, anschließend vier Jahre mit bis zu 7 % abgesetzt werden. Das betrifft die begünstigten Kosten, nicht den gesamten Kaufpreis.

Die Maßnahmen müssen mit der zuständigen Stelle abgestimmt und bescheinigt sein. Beim Erwerb können nur begünstigte Maßnahmen berücksichtigt werden, die nach dem rechtswirksamen Erwerbsvertrag durchgeführt werden. Grund und Boden ist nicht abschreibbar.

Rechtsgrundlagen: § 7i EStG für Baudenkmäler und § 7h EStG für Sanierungsgebiete. Geprüft am 05.10.2026.

Bestand mit kürzerer Restnutzungsdauer

Bei Bestandsgebäuden kann eine nachgewiesene kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zu einer anderen Abschreibung führen. Der passende Nachweis und seine Anerkennung werden für das einzelne Gebäude geprüft; eine allgemeine AfA-Zusage gibt es nicht.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Die persönliche Anwendung und Kaufpreisaufteilung klärt Ihre Steuerberatung.

Auch als eigenes Zuhause

Ein saniertes Denkmal verbindet historische Details und moderne Technik. Bei eigener Wohnnutzung können begünstigte Aufwendungen unter den Voraussetzungen des § 10f im Abschlussjahr und neun Folgejahren mit bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden.

Die Denkmal-AfA für Vermietung und die Sonderausgaben bei Eigennutzung sind unterschiedliche Regelungen. Rechtsgrundlage: § 10f EStG.

Förderung und Finanzierung am Objekt prüfen

Für eine förderfähige energetische Sanierung oder den Kauf einer entsprechend sanierten Wohnung kann KfW 261 infrage kommen. Nicht jedes Denkmal oder Bestandsobjekt erfüllt die Voraussetzungen.

Förderstufe, Nachweise, Antrag und Vertragsbedingungen klären Sie früh mit Ihrer Bank. Aktuelle Konditionen und Zuschüsse: KfW 261. Fördermittel lassen sich erst nach Zusage verbindlich einplanen.

15 Denkmal-, Sanierungs- und Bestandsprojekte

Acht Denkmal- oder Sanierungsprojekte und sieben sanierte Bestandsobjekte stehen in unserer Projektübersicht, geordnet nach Bundesland. Lage, Kaufpreis und aktuelle Verfügbarkeit nennen wir Ihnen im persönlichen Gespräch.

Chancen und Risiken offen besprechen

Fertigstellung und Termine beim Bauträger, Vermietung und Leerstand, Anschlussfinanzierung und die Anerkennung der Nachweise gehören in Ihre Entscheidung. Wir legen die Annahmen offen und rechnen mit Ihren eigenen Zahlen.

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Wir hören zu, wählen passende Immobilien aus und stellen Ihnen Exposés sowie eine nachvollziehbare Modellrechnung vor.

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